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TSV Karlsruhe-Rintheim 1896 e.V.  - Tennisabteilung-

Beitragsordnung der Tennisabteilung          Stand:  1. Januar 2021

 

Mitglieder-Jahresbeiträge Beitrag

                                 

Erwachsene                                

Arbeitsstunden: 5 Zeitstunden oder  (bis Alter 74)

72,00 €

50,00 €

 

 

Jugendliche bis 18 Jahre * 36,00 €  

Arbeitsstunden:  5 Zeitstunden oder (ab Alter 14)

20,00 €

 

 

Azubis und Studenten        (Nachweis erforderlich)

Arbeitsstunden: 5 Zeitstunden oder

36,00 €

50,00 €

 
Gastspiel je Stunde ** Jugendliche                                                          
Gastspiel je Stunde ** Erwachsene                                                         

 5,00 €

 10,00€

 

 Ruhebeitrag (auf Antrag)                  50 % des Normalbeitrages


*    Kinder, bei denen mind. ein Elternteil Mitglied in der Tennisabteilung ist, sind

     bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (Stichtag 31.12.) beitragsfrei. Mit Vollendung des 12. Lebensjahres

     wird der Spielbeitrag für die Tennisabteilung fällig.

** gilt nur wenn mit einem Mitglied gespielt wird.

Die Tennisbeiträge sind 1. Februar jeden Jahres fällig und werden im Lastschrift- bzw. SEPA-Verfahren eingezogen,

zu Gunsten des Kontos der Tennisabteilung

Volksbank Karlsruhe
IBAN: DE82 6619 0000 0036 0005 70 


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Die Mitglieder der Tennisabteilung zahlen zusätzlich den jeweils gültigen Vereinsbeitrag

des TSV Karlsruhe-Rintheim 1896 e.V.  (Stand: 01.01.2015)

Beitragssätze TSV (jährlich)

Mitglied Beitrag
Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre) *   72,00 €
Einzelmitglieder / Erwachsene 144,00 €
Paare und Familien ** 216,00 €
Mitglieder (passiv)  60,00 €
Paare (passiv)  95,00 €

*     Bis zum 25. Lebensjahr können Mitglieder, die in einer Schul- oder Berufsausbildung sind (Schule / Lehre / Studium)

      auf Antrag noch den Beitrag für Jugendliche entrichten. Dieser Antrag muss jährlich unter Vorlage eines

      Nachweises (Schülerausweis, Studienbescheinigung, Bestätigung über die Berufsausbildung o.ä.) gestellt werden.

      Bei Migliedern, die Ersatzdienst  (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) leisten, ruht auf

     Antrag für diesen Zeitraum die Beitragszahlung (Nachweis erforderlich)

**  bis zum 25. Lebensjahr sind Familienmitglieder, die in einer Schul- oder Berufsausbildung

     sind (Schule/Lehre/Studium) im Rahmen der Familienmitgliedschaft beitragsfrei.


Die Vereinsbeiträge sind am 1. Januar eines jeden Jahres fällig und werden im Lastschrift- bzw. SEPA-Verfahren

eingezogen zu Gunsten des Kontos 9 252 677 bei der Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen (BLZ 660 501 01)     

IBAN: DE61 6605 0101 0009 2526 77    BIC:  KARSDE66

Mitgtlieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen den Beitrag bis zum 15. Februar

eines jeden Jahres überweisen.

Beitragsrechnungen werden nicht erstellt.

Bei Überschreiten dieser Frist wird eine Mahngebühr von 5,00 € fällig.