TSV Karlsruhe-Rintheim 1896 e.V. - Tennisabteilung-
Beitragsordnung der Tennisabteilung Stand: 1. Januar 2021
Mitglieder-Jahresbeiträge | Beitrag |
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Erwachsene Arbeitsstunden: 5 Zeitstunden oder (bis Alter 74) |
72,00 € 50,00 € |
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Jugendliche bis 18 Jahre * | 36,00 € | |
Arbeitsstunden: 5 Zeitstunden oder (ab Alter 14) |
20,00 € |
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Azubis und Studenten (Nachweis erforderlich) Arbeitsstunden: 5 Zeitstunden oder |
36,00 € 50,00 € |
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Gastspiel je Stunde ** Jugendliche Gastspiel je Stunde ** Erwachsene |
5,00 € 10,00€ |
Ruhebeitrag (auf Antrag) 50 % des Normalbeitrages
* Kinder, bei denen mind. ein Elternteil Mitglied in der Tennisabteilung ist, sind
bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres (Stichtag 31.12.) beitragsfrei. Mit Vollendung des 12. Lebensjahres
wird der Spielbeitrag für die Tennisabteilung fällig.
** gilt nur wenn mit einem Mitglied gespielt wird.
Die Tennisbeiträge sind 1. Februar jeden Jahres fällig und werden im Lastschrift- bzw. SEPA-Verfahren eingezogen,
zu Gunsten des Kontos der Tennisabteilung
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Die Mitglieder der Tennisabteilung zahlen zusätzlich den jeweils gültigen Vereinsbeitrag
des TSV Karlsruhe-Rintheim 1896 e.V. (Stand: 01.01.2015)
Beitragssätze TSV (jährlich)
Mitglied | Beitrag |
Kinder / Jugendliche (bis 18 Jahre) * | 72,00 € |
Einzelmitglieder / Erwachsene | 144,00 € |
Paare und Familien ** | 216,00 € |
Mitglieder (passiv) | 60,00 € |
Paare (passiv) | 95,00 € |
* Bis zum 25. Lebensjahr können Mitglieder, die in einer Schul- oder Berufsausbildung sind (Schule / Lehre / Studium)
auf Antrag noch den Beitrag für Jugendliche entrichten. Dieser Antrag muss jährlich unter Vorlage eines
Nachweises (Schülerausweis, Studienbescheinigung, Bestätigung über die Berufsausbildung o.ä.) gestellt werden.
Bei Migliedern, die Ersatzdienst (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst) leisten, ruht auf
Antrag für diesen Zeitraum die Beitragszahlung (Nachweis erforderlich)
** bis zum 25. Lebensjahr sind Familienmitglieder, die in einer Schul- oder Berufsausbildung
sind (Schule/Lehre/Studium) im Rahmen der Familienmitgliedschaft beitragsfrei.
Die Vereinsbeiträge sind am 1. Januar eines jeden Jahres fällig und werden im Lastschrift- bzw. SEPA-Verfahren
eingezogen zu Gunsten des Kontos 9 252 677 bei der Sparkasse Karlsruhe-Ettlingen (BLZ 660 501 01)
IBAN: DE61 6605 0101 0009 2526 77 BIC: KARSDE66
Mitgtlieder, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen den Beitrag bis zum 15. Februar
eines jeden Jahres überweisen.
Beitragsrechnungen werden nicht erstellt.
Bei Überschreiten dieser Frist wird eine Mahngebühr von 5,00 € fällig.